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LAUSANNE MARATHON
26. OKTOBER 2025
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Disqualifikation - Kinderwagen - Hund - Dopingkontrollen

Disqualifikation

Die Startnummer ist persönlich und muss vorne gut sichtbar und ungefaltet getragen werden. Sponsorenlogos dürfen nicht überdeckt werden. Veränderungen an der Startnummer führen zur Disqualifikation.

Fahrräder sind nicht gestattet auf der Strecke. Alle Läufer, welche von Radfahrern begleitet werden, werden ohne Vorankündigung disqualifiziert. Ebenso verboten sind Kinderwagen oder andere unerlaubte Hilfsmittel. Untersagt ist ebenfalls Verpflegung von aussen.

 

Kinderwagen – Hund – Fahrzeuge

Der Lausanne Marathon ist ein Wettkampf.

Aus Versicherungsgründen, Vorschriften in unserem Reglement sowie dem Wohlergehen und die Sicherheit Ihres Kindes und anderen Läufern sind Kinderwagen oder ein Hund sowie Zubehör/Rollmaterial wie Rollstühle, Kinderwagen, Roller, Rollschuhe, Inline-Roller, andere Spezialität, auf der Strecke nicht gestattet.

Alle Personen, die mit Kinderwagen rennen werden ohne Vorankündigung disqualifiziert.

Andere Läufe in der Romandie und in der Schweiz bieten die Möglichkeit mit Kinderwagen oder ein Hund einen Lauf zu absolvieren.

 

Doping Kontrolle

Für erwachsene Teilnehmende können Dopingkontrollen durch die zuständigen Instanzen durchgeführt werden.