Mit Fair-Play wird der Läufer die Regeln einhalten. Bei Nichteinhaltung wird der Läufer disqualifiziert.
Entlang der gesamten Strecke werden Polizeikontrollen durchgeführt. Die Strecke ist für den Verkehr gesperrt. Radfahrer sind auf der gesamten Strecke von Lausanne bis Vevey nicht zugelassen.
Die Läufer dürfen nicht von einem Läufer oder Coach ohne Startnummer oder von einem Radfahrer verfolgt, begleitet und unterstützt werden. Fremde Hilfe in jeglicher Form ist nicht erlaubt.
Es ist verboten, ohne Anmeldung und ohne Startnummer zu laufen und die Ziellinie zu überqueren, um Sportlichkeit und Fairplay gegenüber den angemeldeten Läuferinnen und Läufern und den Organisatoren zu gewährleisten.
Für alle gilt: Die Startnummer muss zwingend auf der Brust getragen werden, damit ihre Nummer im Ziel für das Video des Zeitnehmers und für die Rennkontrolleure gut lesbar ist.
Der Lausanne Marathon ist ein Wettkampf.
Aus Versicherungsgründen, Vorschriften in unserem Reglement sowie dem Wohlergehen und die Sicherheit Ihres Kindes und anderen Läufern sind Kinderwagen oder ein Hund sowie Zubehör/Rollmaterial wie Rollstühle, Kinderwagen, spezieller Kinderwagen, Roller, Rollschuhe, Inline-Roller, andere Spezialität, auf der Strecke nicht gestattet.
Jede Person, die mit einem Kinderwagen, Gegenständen/rollendem Material oder Hund oder einer anderen Spezialität an einem der Rennen des Lausanne Marathon teilnimmt, wird ohne Vorwarnung disqualifiziert und erscheint nicht in der Rangliste.
Ausnahme für Joëletten: Sie muss zwingend geschützt sein und von mindestens 4 oder mehr Fahrern auf beiden Seiten der Joëlette geführt werden. Dies dient dem Schutz der Person auf der Joëlette und vor allem der anderen Teilnehmer.
Für erwachsene Teilnehmende können Dopingkontrollen durch die zuständigen Instanzen durchgeführt werden.